Frage an Franz Thönnes von Udo F. bezüglich Finanzen
Wenn schon die Argumente der Fachwelt (Peter Bofinger und Wissenschaftskollegen) und der Gewerkschaften gegen eine grundgesetztlich verankerte Schuldenbremse kein Gehör bei der SPD-Bundestagsfraktion finden, wieviel Wählerstimmen bei den anstehenden Wahlen des Jahres 2009 ist der SPD-Bundestagsfraktion ihr neoliberaler Kurs wert?
Wirst Du als Ex-Gewerkschaftssekretär und schleswig-holsteiner MdB (SPD-SH steht der Schuldenbremse ablehnend gegenüber) am Freitag im Bundestag trotzdem für diese reaktionäre Erfindung stimmen?
Lieber Udo,
vielen Dank für deine Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zur sogenannten Schuldenbremse.
Dem von dir angesprochenen Gesetzesentwurf habe ich zugestimmt. Die Gründe hierfür sind, dass ich eine Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte im Interesse künftiger Generationen und zur langfristigen Sicherung politischer Handlungsmöglichkeiten grundsätzlich für richtig und notwendig halte und weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Artikels 104b Grundgesetz, wenn auch nur geringfügig, zu lockern. Hinzu kommt, dass es sich um einen Kompromiss der unterschiedlichen Vorstellungen von Bund und Ländern handelt. Im Vorfeld dazu haben wir sowohl in der SPD-Bundestagsfraktion aber insbesondere in der Landesgruppe der schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten intensiv über dieses Thema diskutiert.
Wir als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein sind zu dem Entschluss gekommen, dass folgende Aspekte der Föderalismusreform II besondere Bedeutung haben:
1. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die Souveränität der Länder zur Gestaltung ihrer Landeshaushalte gewahrt bleibt und hier nicht unangemessene Festlegungen und Eingriffe stattfinden können. Wir würden es politisch sehr unterstützen, wenn das Land Schleswig-Holstein diese offene Streitfrage zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung führt.
2. Die unterschiedliche Höhe der verfassungsmäßigen Defizite zwischen Bund und Ländern wird von uns als sehr problematisch beurteilt. Eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit der Länder in Höhe von 0,0 Prozent bewerten wir als verfassungsrechtlich hochproblematisch, als diskriminierend im Verhältnis von Bund und Ländern und als ökonomisch unsinnig. Wir erwarten, dass eine entsprechende Initiative der Bundesländer hinsichtlich einer Öffnung dieser Restriktive unbedingt positiv aufgenommen und umgesetzt wird.
3. Auch und insbesondere das Land Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit von den Möglichkeiten der Bund-Länder-Kooperation zur Finanzierung von Bildungsinvestitionen nachhaltig profitiert. Dieses hat sich nicht nur in der jüngsten Zeit durch die gemeinsame Finanzierung nach § 91 GG für den Bereich der Wissenschaft (und damit der Hochschulen) manifestiert, sondern auch im aktuellen Konjunkturprogramm II gibt es eine überaus sinnvolle gemeinsame Finanzierung von Investitionen in Bildung und Forschung im Sinne eines erweiterten § 104 GG. Wir appellieren nachdrücklich, dass sich die Länder und der Bund auf eine grundgesetzlich abgesicherte bessere Kooperation bei der Finanzierung von Bildung einigen. Kooperationsverbote, wie sie leider noch einmal im Grundgesetz festgelegt werden sollen, haben keine Berechtigung und müssen für die Zukunft korrigiert und überwunden werden.
Die Gesamtbewertung der Entscheidungsprozesse und der Ergebnisse führt dazu, dass sich einige Abgeordnete der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Respekt vor der Mehrheitsentscheidung der Fraktion dieser anschließen. Andere Abgeordnete erachten ihre grundsätzlichen Bedenken – zumal es sich um eine Grundgesetzänderung handelt - für so schwerwiegend, dass sie ihre Zustimmung nicht geben können. In der Bewertung des Sachverhalts, den besonderen Konsequenzen in Bezug auf die Interessen des Landes Schleswig-Holstein und den Erwartungen an notwendige Veränderungen und Verbesserungen im Bundesratsverfahren haben wir hingegen keinerlei Unterschiede und vertreten nachdrücklich die in den Punkten eins bis drei erhobenen Forderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes