Frage an Franz Thönnes von Dennis B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Thönnes,
ich habe in meiner Freizeit Forschungen angestellt(in den Jahren 2004 und 2005) und möchte diese veröffentlichen. Titel des Buches "Augenzeugenbericht, Auflösung von Materie, Entstehung von Gewitterblitzen und anderes mehr". Ich würde ihnen das ganze Manuskript zum Lesen geben ca. 60 Seiten DIN A5. Es sind fundamental neue Erkenntnisse und diese wurden ausschließlich im Kreis Segeberg gemacht. Also ihrem Wahlkreis. Nun habe ich folgendes Problem. Ich bin Erwerbsminderungsrentner und darf von meiner Versicherung aus (Cosmos Direkt) kein Buch veröffentlichen, wenn ich es nicht riskieren will, den Anspruch auf meine private Erwerbsunfähigkeitsrente zu verlieren. Die Versicherung läuft noch ca 3,5 Jahre. Wenn Sie das Buch jedoch gelesen haben werden Sie mir zustimmen, dass die Menschen vor allem die im Kreis Segeberg das Recht haben auf eine vorherige Veröffentlichung, es dürfte auch eine wissenschaftliche Klientel geben. Haben Sie nicht die Möglichkeit, Einfluss auf die Versicherung zu nehmen Kulanz zu zeigen.
Sehr geehrter Herr Bornhöft,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Mai 2009, in der Sie mich um Unterstützung bei der Weitergewährung Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer gewinnbringenden Veröffentlichung Ihres Buches bitten.
Wie Ihnen auch direkt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt wurde, fällt dieses Thema in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Aus diesem Grund habe ich Ihr Schreiben an dieses übersandt.
Eine Antwort auf Ihre Frage wird Ihnen direkt aus dem BMF zugeschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes