Frage an Eva Möllring von Andreas R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,
ich schreibe Ihnen, da zurzeit keine neuen Ergebnisse oder Nachrichten zur Unterhaltsrechsreform zu hören sind. Die Bundesjustizministerin verwies auf ein ausstehendes Gutachten ihrer Fraktion. Ist das Gutachten mittlerweile fertig? Hat ihre Fraktion noch ein Interesse die Reform durchzuführen? Wie sieht der Zeitplan aus?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rudolph
Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2007 zum Thema “Unterhaltsrechtsreform“.
Das von Ihnen angesprochene Gutachten liegt leider meinem Arbeitskreis bisher noch nicht vor.
Erforderlich für die Unterhaltsrechtsreform ist eine tragfähige gesetzliche Formulierung, die mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Themengebiet im Einklang steht.
Ich bitte Sie daher zu verstehen, dass die möglichen Regelungen einer endgültigen gesetzlichen Lösung intensiv rechtlich und politisch beraten werden müssen. Ziel ist eine verfassungsmäßige Lösung, die allen Beteiligten in der Trennungssituation wirklich gerecht wird. Hierfür müssen alle rechtlichen Erwägungen sorgfältig studiert und ausgewertet werden.
Dies ist sinnvoller, als diese lange Beratungsphase durch einen Schnellschuss zu beenden.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre
Dr. Eva Möllring