(...) die Ergebnisse der Tarifvertragsverhandlungen werden auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen. Dazu wird es in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf geben. (...)
(...) An dieser Stelle soll die verabschiedete Novelle künftig zu Verbesserungen, also einem früheren Schutz von Kindern durch niederschwelligere Hilfen des Staates, führen. In der Praxis setzten die Jugendämter, die die Aufgabe haben, den betroffenen Eltern und Kindern zu helfen, bislang überwiegend allein auf freiwillige Mitwirkung der Eltern. (...)
(...) 3 Waffengesetz Ausnahmen in Fällen mit berechtigtem Interesse vor. Das Führen eines feststehenden Fahrtenmessers mit einer Klinge über 12 cm durch Pfadfinder fällt, soweit es sich hierbei nicht bereits um Brauchtumspflege handelt, unter den Tatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“. Soweit solche Messer im Zusammenhang mit einer Pfadfinderveranstaltung geführt und sachgerecht benutzt werden, greift das Führungsverbot des § 42a Abs.1 Waffengesetz nicht. (...)
(...) Geburtstag des Kindes auch in meiner Fraktion so dargelegt. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet u.a., wenn eine Berufsausbildung nicht aufgenommen oder nicht betrieben wird. Das volljährige Kind hat dann keinen Anspruch gegen die Eltern, sondern ist für sich selbst verantwortlich. (...)
(...) Wenn zu einem späteren Zeitpunkt weitere Entscheidungen über Bundeswehreinsätze zu treffen sind, sind immer die dann gegebenen aktuellen Umstände maßgeblich, u.a. die Sicherheitslage für die Soldaten und die Bevölkerung in Afghanistan, die Akzeptanz des Einsatzes durch die dortige Bevölkerung und die Regierung, die Bedrohungssituation für Deutschland und andere Länder sowie die Absprachen innerhalb der NATO. (...)
(...) Es muss rechtlich klar gestellt werden, dass ein Kreditverhältnis nicht allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos gestellt wird. (...)