(...) vorab eines: wenn Menschen dem Mitführen der nun verbotenen Messer solche Wichtigkeit beimessen und ernsthafte Vergleiche zwischen dem Führen eines Messers und dem Führen eines PKW ziehen wollen, dann bestätigt das meines Erachtens die Erkenntnisse zur Persönlichkeitsstruktur von Messerträgern, wie sie in der Sachverständigenanhörung näher ausgeführt wurden. (...)
(...) was die präventive Wirkung des Verbots betrifft, werden wir anscheinend mit einem dauerhaften Dissens leben müssen; ist für mich kein Problem. Ihr Beispielsfall ändert daran nichts: Im Fall einer Kontrolle hätte ein Vollzugsbeamter jedenfalls die Möglichkeit gehabt, das Messer vorbeugend zu beschlagnahmen und die Tat wäre vielleicht verhindert worden. Außerdem bleibt es dabei, dass das Gesetz eben abstrakt-generelle Regeln normiert, die Anwendung im Einzelfall aber den Vollzugsbehörden obliegt. (...)
(...) Zunächst lassen sich Akzeptanz, Toleranz und Verständnis bedauerlicherweise nicht einfach per Gesetz verordnen. Als Gesetzgeber kann das Parlament jedoch die richtigen Rahmenbedingungen für eine kinderfreundliche Gesellschaft schaffen, indem es beispielsweise die finanzielle Förderung von Familien oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage verweise ist darauf, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits effektive Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit hohem finanziellen Aufwand neue Leistungen wie Elterngeld, Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, vor allem für unter Dreijährige Kinder, und verbesserten Kinderzuschlag eingeführt haben; auch von einem höheren Wohngeld profitieren die Kinder. Weitere Verbesserungen bei Kinderfreibeträgen und Kindergeld stehen an. (...)
(...) Die Durchsetzung dieser Ziele, wie sie in Landesverfassungen und Schulgesetzen zulässigerweise geregelt sind, erfordert ein pädagogisches Konzept, das der Staat zu verantworten hat und naturgemäß dem Einfluss seiner Bildungspolitik unterliegt. Allein darin liegt noch kein Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen von Eltern und Kindern. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat Handlungsbedarf insbesondere wegen eines erschreckenden Anstiegs von Messerattacken in öffentlichen Räumen mit tödlichem Ausgang oder schwerer Körperverletzung gesehen. Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Gewalttaten zurückgeht, bei denen Messer verwandt werden, wenn diese nicht mehr zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Darüber hinaus eröffnet das Verbot der Polizei die Möglichkeit, präventiv gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. (...)