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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Carsten S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Carsten S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Frau Winkelmeier-Becker,

heute hat die NATO, wie schon seit einiger Zeit vermutet, die Bundeswehr um die zusätzliche Entsendung einer sog. schnellen Eingreiftruppe, bzw. Kampftruppe gebeten. Mir ist nicht ganz klar, ob hierzu nun erneut im Deutschen Bundestag eine Abstimmung zur erneuten Ausweitung des Bw-Mandats durchgeführt werden muss, vermutlich würden Sie, wie in der Vergangenheit auch, der Entsendung zustimmen.
Ich möchte diese neue NATO-Anforderung jedoch zum Anlass nehmen, Sie zu fragen, ob Sie persönlich für den Einsatz der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan eine Grenze sehen, bzw. festgelegt haben, bei deren Erreichen Sie einem weiteren Engagement nicht mehr zustimmen würden.
Erscheint es Ihnen nicht auch sinnvoll den Artikel 87 des GG, endlich der Lebenswirklichkeit anzupassen, anstatt über Konstrukte den Einsatz der Bw im Ausland am Wortlaut des Artikel 87 GG vorbei zu rechtfertigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

über einen etwaigen Einsatz der sogenannten Quick Reaction Force (QRF) wird allein die Bundesregierung entscheiden; insoweit bedarf es keines neuen Mandates und keiner erneuten Entscheidung des Parlaments. Bereits jetzt haben die vor Ort eingesetzten Soldaten der Bundeswehr den Auftrag den Frieden in Afghanistan, notfalls mit Waffengewalt, zu stabilisieren und auch die personelle Obergrenze von 3500 Soldaten würde nicht überschritten.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt weitere Entscheidungen über Bundeswehreinsätze zu treffen sind, sind immer die dann gegebenen aktuellen Umstände maßgeblich, u.a. die Sicherheitslage für die Soldaten und die Bevölkerung in Afghanistan, die Akzeptanz des Einsatzes durch die dortige Bevölkerung und die Regierung, die Bedrohungssituation für Deutschland und andere Länder sowie die Absprachen innerhalb der NATO. Hier auf Vorrat eine Grenze festzusetzen halte ich nicht für sinnvoll.

Meine Entscheidung, für den bisherigen Bundeswehreinsatz in Afghanistan zu stimmen, habe ich bereits in früheren Antworten ausführlich begründet, eine Grundgesetzänderung halte ich nicht für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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