Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Alrik S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
wie stehen Sie zur Abscheidung und Endlagerung von Kohlendioxid? Der Gesetz-Entwurf sieht vor, dass der Staat schon nach 30 Jahren - eventuell sogar schon früher - für alle Risiken des eingelagerten Kohlendioxid haften soll.
-Es ist nicht akzeptabel, dass die Kosten für Überwachung und Sicherung der Lagerstätte sowie alle finanziellen und rechtlichen Risiken so früh auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen. Die großflächige Speicherung von CO2 bringt hohe Risiken für Gesundheit, Ökosysteme und Grundwasser mit sich. Die Technologie wird bereits jetzt durch Milliarden aus öffentlichen Haushalten subventioniert: In Europa werden CCS-Demonstrationskraftwerke mit Emissionshandelszertifikaten im Gegenwert von 4 bis 6 Milliarden Euro bezuschusst.
- Eine weitere Belastung der Allgemeinheit mit den Haftungsrisiken ist nicht zumutbar. Die Haftung darf frühestens nach 100 Jahren an den Staat übertragen werden. Ausnahmen, die eine frühere Übertragung erlauben (§31 Abs. 2 Satz 2 KSpG-E), müssen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Eine Übertragung darf es nur geben, wenn wirklich sichergestellt ist, dass das Kohlendioxid über mehrere 1000 Jahre weder Mensch noch Umwelt gefährden wird.
- Schlussendlich befindet sich CCS noch in der Erforschungsphase - es ist völlig ungewiss, ob CCS überhaupt großtechnisch umsetzbar ist. Aus diesem Grund werden von der EU über die nächsten Jahre Demonstrationsprojekte gefordert und bezuschusst. Die Abhängigkeit des kommerziellen Einsatzes von CCS vom Erfolg der Demonstrationsprojekte wird allerdings im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Der Entwurf enthält weder eine Revisionsklausel noch einen Vorbehalt, wonach der kommerzielle Einsatz von CCS positive Ergebnisse der Demonstrationsprojekte voraussetzt. An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden.
MFG Seitz
Sehr geehrter Herr Seitz,
in dieser Legislaturperiode konnte zum CCS-Gesetz keine Einigung erzielt werden. Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden in der nächsten Legislaturperiode erneut diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker