(...) offenbar ist in meiner vorherigen Antwort nicht klar geworden, was ich bereits in meiner Reaktion vom 31. Juli 2007 auf die Anfrage von Herrn Britzelmair deutlich gemacht habe: Für mich sprechen mehr Argumente für eine Pflichtmitgliedschaft in den IHK als dagegen, daher befürworte ich diese auch. Insoweit sind die Begründungen für meine Ansicht, die im Übrigen von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag getragen wird, ausgetauscht, und ich darf hier noch einmal auf meine vorherigen Antworten zu diesem Themenkomplex verweisen. (...)
(...) bei allen Einwänden, die Sie meines Erachtens auch berechtigterweise vorbringen - und für die ich als Anhänger der sozialen Marktwirtschaft großes Verständnis habe - überwiegen für mich die Gründe eines Kammerzwangs. Der Staat hat hoheitliche Aufgaben der Selbstverwaltung der Wirtschaft übertragen; die Einhaltung dieser Verpflichtungen kann meines Erachtens kaum allein auf freiwilliger Basis, d.h. (...)
(...) Die Industrie- und Handelskammern erfüllen wichtige öffentliche Aufgaben. Neben der allgemeinen Interessenvertretung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft nehmen sie zahlreiche Aufgaben wahr, um die sich sonst staatliche Institutionen kümmern müssten. (...)
(...) Es gibt Gewinner und Verlierer einer Inflation. Eine Einbeziehung der Inflation nur bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung würde zu Verwerfungen führen. (...)
(...) Hierbei bedarf es nicht eines übereilten Schrittes, wie von der FDP vorgegeben, sondern einer durchdachten und vernünftigen Lösung in Absprache mit unserem Koalitionspartner und den weiteren Fraktionen im Finanzausschuss. Mit Blick auf den aktuellen Schadensfall der EdW, der durch den Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH ausgelöst wurde, ist nämlich einem in sich abgestimmten, strukturierten Verfahren nach sorgfältiger Aufarbeitung des Gesamtkomplexes der Vorzug für eine Gesetzesänderung zu geben. Der Finanzausschuss hat hierzu bereits mit der Durchführung einer nicht öffentlichen Anhörung am 28. (...)
(...) Hiervon ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne und der Kapitalerträge, die nicht immer nur der Vorsorge dienen, zu trennen. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Neuregelung für Veräußerungsgewinne nur Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen findet. (...)