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Eduard Oswald
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Frage von Herbert H. •

Frage an Eduard Oswald von Herbert H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Herr Oswald,

zur Zwangsmitgliedschaft, einem Relikt aus Plan- und Zwangswirtschaft.
Sie schreiben: "Das Kammerwesen entspricht dem Selbstverwaltungsgedanken des Grundgesetzes." Ja, aber muss es mit Zwang sein?
Alles was Sie nachfolgend schreiben geht auch ohne Zwang.
Die Kammern nehmen NICHT "das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden" wahr und könne es auch nicht, da die Interessen zu heterogen sind.
Ihre Behauptung: "Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen Pflichtmitglieder dieser Institution sind " ist völlig falsch. Umgekehrt stimmt es: Dies (Vertretung der jeweiligen Gesamtinteressen) ist nur möglich, wenn die Betroffenen freiwillig und engagiert Mitglied sind.
Ebenso falsch ist Ihre Behauptung: "Die Industrie- und Handelskammern haben sich bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben in der Vergangenheit bewährt."
Die Zwangsmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern hat sich NICHT bewährt. Zu viele divergierende Interessen sind nicht unter einen Hut zu bringen.
Die Industrie- und Handelskammern agieren ständig GEGEN meine Interessen als Kleinstunternehmer. Sie haben sogar eine Tochter (Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs), die speziell Kleinunternehmer mit Strafgeldern (sogenannte Abmahnungen) vorgeht. Das einzelne IHK-Mitglied bestraft sich also indirekt selbst. Das Ausland lacht darüber.
Dass die Pflichtmitgliedschaft verfassungsgemäß ist, bedeutet nicht, dass sie OK ist. Es ist verfassungsgemäß, wenn Sie Ihre Frau und Kinder belügen. Doch wollen Sie es daher wirklich tun?

Mit freundlichem Gruß
Herbert Huber
Wasserburg am Inn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

bei allen Einwänden, die Sie meines Erachtens auch berechtigterweise vorbringen - und für die ich als Anhänger der sozialen Marktwirtschaft großes Verständnis habe - überwiegen für mich die Gründe eines Kammerzwangs. Der Staat hat hoheitliche Aufgaben der Selbstverwaltung der Wirtschaft übertragen; die Einhaltung dieser Verpflichtungen kann meines Erachtens kaum allein auf freiwilliger Basis, d.h. ohne eine Pflicht zur Mitgliedschaft, vollzogen werden. Diese Ansicht habe ich in meiner vorherigen Antwort auch sachlich begründet. Dabei bin ich mir sehr bewusst, dass auch das Kammerwesen den modernen Herausforderungen immer wieder angepasst werden muss. Keine Frage, die bestehenden Strukturen sind stets dahingehend zu überprüfen, ob durch Änderungen und Modernisierung ein Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland möglich ist. Die Kammern selbst haben zum Teil umfassende Reformen eingeleitet und müssen immer wieder ausloten, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen auch im Kammerbereich Spielräume für weniger Bürokratie, eine geringere Beitragsbelastung der Mitgliedsunternehmen und damit letztlich Wachstums- und Beschäftigungsimpulse möglich sind. Diese Schritte gilt es, kritisch zu begleiten, übereiltes Handeln und eine vollkommene Umkehrung der bestehenden Strukturen sind hier fehl am Platze.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB