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Eduard Oswald
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Eduard Oswald von Ulrich B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Oswald,

wie stehen Sie zum IHK - Zwang. Viele EU - Länder haben diesen bereits abgeschaft.
Besser wäre doch Demokratie statt Zwang.

Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Britzelmair,

das von Ihnen vorgetragene Thema wird immer wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt und kontrovers diskutiert.

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist bundesgesetzlich im IHK-Gesetz geregelt. Nach § 2 Abs. 1 IHK-Gesetz gehören zur Industrie- und Handelskammer - sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind - natürlich Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten.

Das Kammerwesen entspricht dem Selbstverwaltungsgedanken des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hat daher ein Wirtschaftsverwaltungsrecht geschaffen, in dem sich u.a. Betriebe des Handels und der Industrie durch Kammern weitgehend selbst verwalten.
Die Industrie- und Handelskammern erfüllen wichtige öffentliche Aufgaben. Neben der allgemeinen Interessenvertretung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft nehmen sie zahlreiche Aufgaben wahr, um die sich sonst staatliche Institutionen kümmern müssten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der dualen Berufsausbildung, aber auch bei der Bestellung von Sachverständigen oder bei der Durchführung von Unterrichtungsnachweisen im Gaststätten- und Bewachungsgewerbe.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Kammern das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen Pflichtmitglieder dieser Institution sind und die Willensbildung demokratisch erfolgt. Bei freiwilliger Mitgliedschaft bestünde die Gefahr, dass vor allem Gruppeninteressen finanzstarker Mitglieder vertreten werden, die sich in den Vordergrund schieben und mit Austrittsdrohungen die Durchsetzung ihrer spezifischen Interessen und Sonderauffassungen gerade zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen erzwingen könnten. Die Kammern wären dann nicht mehr in der Lage, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und wie bisher staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung für die gesamte Wirtschaft zu übernehmen. Die Stärke des deutschen Kammersystems ist also die Unabhängigkeit, die auf der gesetzlich geregelten Mitgliedschaft aller Unternehmen beruht.

Insgesamt kann ich sagen: Die Industrie- und Handelskammern haben sich bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben in der Vergangenheit bewährt. Sie sind bestrebt, ihr Angebot an Dienstleistungen laufend an den Bedarf ihrer Mitglieder anzupassen und es so kostengünstig wie möglich zu erbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.12.2001 die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern für verfassungsgemäß erklärt. Weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien stellen die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in den Kammern in Frage.

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben sind die Industrie- und Handelskammern nach dem IHK-Gesetz befugt, Beiträge in Form von Grundbeiträgen und Umlagen von ihren Mitgliedern zu erheben. Die Grundbeiträge sind nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der Kammerangehörigen gestaffelt. Sowohl beim Grundbeitrag als auch bei der Umlage werden leistungsstarke Unternehmen zu höheren Beiträgen herangezogen als wirtschaftlich schwächere Unternehmen.

Das IHK-Gesetz sieht im Übrigen für Kleingewerbetreibende und für Existenzgründer eine Beitragsbefreiung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB