Frage von Michael U. • 27.06.2024
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Antwort von Dominik Lorenzen Bündnis 90/Die Grünen • 15.07.2024
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die vorgesehene Wassertiefe im gesamten Terminalbereich des Hamburger Hafens ist schon heute für die Großschifffahrt ausgelegt
Die Informationen zur strategischen Partnerschaft werden im Rahmen des rechtlich Möglichen veröffentlicht.
Falsch geparkte E-Scooter werden bereits per Bußgeld geahndet. Wir arbeiten auf mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten gegenüber E-Scooter-Anbietern hin.
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Ein Verbot der AfD kann grundsätzlich eine Option sein. Antragsberechtigt wären der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.