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Dominik Lorenzen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Jonas B. •

In Hamburg laufen Ende 2026 die Außenwerbe-Verträge aus. Sollte in der anstehenden Ausschreibung Außenwerbung von der Stadtmöblierung getrennt werden, wie es auch das Bundeskartellamt fordert?

Sehr geehrter Herr Lorenzen,

Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung zu Außenwerbung* 1) sehr lange Laufzeiten bzw. automatische Verlängerungen, 2) der Abschluss von Exklusivverträgen, 3) Kopplungen mit Stadtmöblierung sowie 4) englische Klauseln (Vorpachtrechte) in den Verträgen zwischen Kommunen und Außenwerbern als wettbewerblich problematisch kritisiert. Es ist plausibel, dass bei einer getrennten Ausschreibung von Außenwerbeverträgen und Stadtmöblierung der Zahl der Anbieter steigt, sodass über den Wettbewerb für Hamburg bessere Konditionen erzielt werden können (als wenn sich nur auf Anbieter beschränkt wird, die Außenwerbung und Stadtmöblierung zusammen anbieten). Was ist dazu ihre Meinung als Haushaltspolitiker, sollte die Hansestadt Hamburg den Empfehlungen des Bundeskartellamts folgen?

*https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Aussenwerbung_Eckpunktepapier_Ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge.
In dem Bericht von 2009 auf den Sie verweisen, stellt das Bundeskartellamt ja dar, dass eine Kopplung der Werberechtsverträge mit der Vergabe von Stadtmöblierung – sowie andere Vertragsausgestaltungen wie besonders lange Laufzeiten, englische Klauseln und Exklusivverträge –zu Beschränkungen des Wettbewerbs führen können. Gleichzeitig wird dort auch dargestellt, wie diese Probleme vermieden werden können: indem die Vergabe der Werbeflächen eng an vergaberechtliche Grundsätze gekoppelt ist und in Großstädten sogenannte Losgrößen ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass nicht alle Werberechte zusammen ausgeschrieben, sondern in mehrere Lose aufgeteilt werden.
Genau dies ist gelebte Praxis der aktuellen Werberechtsverträge in Hamburg. Die Kopplung von Werberechten und Fahrgastunterständen betrifft nämlich nur eines der ausgeschriebenen Lose, während andere Lose andere Werbeträger und -formate abdecken, die nicht an die Stadtmöblierung gekoppelt sind. Daher ist die Kopplung in einem der Lose aus unserer Sicht unproblematisch.
Gleichzeitig bilden Werbeträger und Fahrgastunterstand zusammen eine bauliche Einheit, sodass es mit Blick auf die logistischen Anforderungen nicht sinnvoll wäre, einen Teil der Fahrgastunterstände zusammen mit den Werberechten als Konzession (Nutzungsrecht für Werbung) und einen anderen Teil ohne Werbeträger als Beschaffung (Errichtung des Fahrgastunterstands) zu vergeben. Eine anderweitige Kopplung mit weiteren Stadtmöbeln (Toiletten, Bänken) oder Dienstleistungen (z.B. Reinigung) gab es in der FHH bisher nicht.
Ich teile ansonsten viele der von der Initiative „Hamburg werbefrei“ vorgebrachten Bedenken gegen Werbung im öffentlichen Raum und kann Ihnen versichern, dass wir diese Argumente sehr ernst nehmen und sorgfältig mit den Vorteilen der Vergabe der Werberechte abwägen. Ich begrüße in diesem Kontext auch den Austausch zwischen Ihrer Initiative und Vertreter*innen meiner Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen

Dominik Lorenzen

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