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Frage von Claus S. •

Sollten Senat und/oder Bürgerschaft vom Klimabeirat eine Stellungnahme zum geplanten Verbindungsbahn-Entlastungstunnel verlangen, bevor dieses Tunnelprojekt weiterverfolgt wird?

Nach einem Bericht von LOKReport vom Oktober vergangenen Jahres, der sich auf eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative Prellbock stützt, plant der Klimabeirat bislang keine Stellungnahme zu den Klimaauswirkungen des VET.

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/53514-hamburg-klimabeirat-jetzt-mit-maulkorb-keine-stellungnahme-zum-vet-geplant.html

Laut Klimaschutzgesetz berät der Beirat den Senat bei dessen Umsetzung. Das Gesetz verlangt, dass die Erfordernisse des Klimaschutzes bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt werden müssen.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020rahmen

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Antwort von
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Vielen Dank für Ihre Frage. Der Klimabeirat hat die gesetzliche Aufgabe, Empfehlungen zur Berichterstattung und Fortschreibung des Klimaplans zu erstellen, die an Senat und Bürgerschaft adressiert sind. Darüber hinaus erarbeitet er in unregelmäßigen Abständen Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen klimapolitischen Themen. Er ist unabhängig und gibt sich selbst Aufgaben und eine Tagesordnung, daher sollte die Bürgerschaft nichts von ihm verlangen. 

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