Frage von Peter S. • 13.10.2023

Antwort von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.12.2023
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Ein Verbot der AfD kann grundsätzlich eine Option sein. Antragsberechtigt wären der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
Die humanitäre Lage in Bergkarabach ist eine Katastrophe und die Blockade des Latschin-Korridors muss umgehend beendet werden.
Der VET wird maßgeblich vom Bund finanziert, die Köhlbrandquerung hoffentlich auch.
Die Ausweisung neuer Flächen und der Bau neuer Anlagen ist in Planung
Hamburg wird seinen Beitrag zur Energiewende beim Ausbau der Windkraftanlagen leisten