Wird bei Voller Erwerbsminderung die zusätzlich Grundsicherung benötigen Die Rente als Einkommen mit Freibetrag gewertet oder wird Erwerbsminderungsrentnern die Rente voll vom Regelbedarf abgezogen?
Mir als Rentner mit voller Erwerbsminderung wird die Rente voll vom Regelbedarf abgezogen. Mein Nachbar indes der "Normaler" Rentner ist und dessen Rentenhöhe mit meiner beinahe identisch ist, wird da besser gestellt, dort gilt die Rente als Einkommen und es wird ein Zuverdienst von 225 Euro gestattet. Wird dem Zweiklassensystem ein Ende gemacht oder sind Erwerbsminderungsrentner weniger wert ?
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Anfrage. Die Grundsicherung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen; zum Regelbedarfssatz kommen so beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Heizung, ggf. Mehrbedarfe, oder einmaligen Bedarfe, etc. hinzu. Hiervon wird das anzurechnende Einkommen und Vermögen abgezogen und die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt. Sind Einkommen und Vermögen höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Das zu berücksichtigende Einkommen ist nach §§ 82 ff. SGB XII definiert.
Grundsätzlich werden hiernach „alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“ als Einnahmen berücksichtigt. So auch beispielsweise Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenleistungen, Lohnersatzleistungen, usw.
Nicht als Einkommen gelten beispielsweise Leistungen nach dem SGB XII, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten mit bis zu 3.000 Euro pro Jahr, usw.
Mir ist es nicht möglich, die Bedarfsermittlung von Ihnen oder Ihrem Nachbarn zu beurteilen. Falls Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Ihre Bedarfsberechnung nicht korrekt ist oder Sie anderweitige Fragen zu Ihrem Grundsicherungsanspruch haben, ist es empfehlenswert, sich an die für Sie zuständige Behörde oder zuständigen Träger zu wenden. Die Mitarbeiter:innen vor Ort können Ihnen passend zu Ihren persönlichen Umständen Auskunft geben. Zudem besteht auch die Möglichkeit das Angebot von Beratungsstellen wie die des Sozialverbands VdK in Anspruch zu nehmen.
Beste Grüße
Dirk Wiese