
(...) die FDP-Bundestagsfraktion ist an den Beratungen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beteiligt. Der Konflikt besteht in der Abwägung, ob man dem Bestandsschutz von gutgeschriebenen und auch privilegierenden Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz den Vorrang gibt oder einer rentenrechtlich realistischeren Anspruchsberechnung, die aus einer Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes folgt. Natürlich ist eine rückwirkende Maßnahme, die Betroffenen Ansprüche und Vermögenspositionen entzieht, auch wenn diese sehr begünstigend waren, unbefriedigend. (...)