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Frage von Christine P. •

Frage an Dirk Niebel von Christine P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel ,

heute melde ich mich noch einmal bei Ihnen ,weil ich folgendes Problem habe. Mein Schwiegersohn hat einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben ,weil er nach einer Weiterbildung noch keine Arbeit gefunden hat. In dieser Firma wurde ihm gesagt er muß eine Woche Frühschicht machen( 8.00 -14.00 Uhr) und eine Woche Spätdienst machen (14.00-22.00 Uhr) ,womit er auch einverstanden war. Er mußte auch gleich heute mit Spätschicht beginnen.Nun teilte man ihn heute in der Arbeitsfirma mit ,das die Zeitarbeiter nur Spätschicht machen müßen. Da meine Tochter und mein Schwiegersohn eine Familie gegründet hatten ( 5 Kinder 8,8,6,5, 2 Jahre ), sieht mein Schwiegersohn kaum noch die Kinder und umgekehrt.
Nun meine Frage : Was kann mein Schwiegersohn tun um diese Situation zu ändern ohne Gefahr laufen zu müßen, Geld vom Amt gestrichen zu bekommen .Ist die Aussage der Zeitarbeitsfirma bindend was die Schichten angehen oder muß er es kommentarlos hinnehmen und somit sein Verhältnis zu seinen Kindern zu verschlechtern. Oder was passiert wenn er in der Probezeit kündigt mit der Begründung über die Arbeitszeit getäucht worden sein ? Mein Schwiegersohn hatte sich selbst um die Arbeit bemüht.
Ich würde mich sehr freuen . eine Antwort zum so schnell wie möglich zu erhalten,es leidet die ganze Familie unter dieser Situation am meisten natürlich die Kinder.

MfG

Christine Pester

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Pester,

als Abgeordneter kann ich keine Rechtsberatung machen. Ihr Schwiegersohn sollte mit seinem Arbeitgeber sprechen, ob eventuell falsche Daten im Arbeitsvertrag stehen und ggfs. aus den genannten Gründen um eine Änderung bitten. Zeitarbeitsverhältnisse sind inzwischen ganz normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Bei Eigenkündigung ist bei anschließendem Leitungsbezug mit einer Sperrzeit zu rechnen. Es ist deshalb sicher in seinem Interesse, die Beschäftigung zu behalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel