Frage an Dirk Niebel von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Niebel,
ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreformgesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden. Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Von Bundesbürgern mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede. Das RÜG gilt ausschließlich für die Bürger des Beitrittsgebietes, die wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach mehr als 20 Jahren Rentenbescheide zu, in denen unsere Rentenanwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt, entlassen wurden.
Wir wenden und an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zu korrigieren. Es bedarf dazu keiner Änderung von Gesetzen, sondern nur der Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wie werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt.,auch gegenüber den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen bewaffneter Organe.
Welche Informationen haben Sie zu unserem Anliegen?
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert? Sind sie bereit, uns in dieser Angelegenheit zu unterstützen, zu weiteren Informationen stehe ich auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rottluff
Sehr geehrter Herr Rottluff,
die FDP-Bundestagsfraktion ist an den Beratungen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beteiligt. Der Konflikt besteht in der Abwägung, ob man dem Bestandsschutz von gutgeschriebenen und auch privilegierenden Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz den Vorrang gibt oder einer rentenrechtlich realistischeren Anspruchsberechnung, die aus einer Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes folgt. Natürlich ist eine rückwirkende Maßnahme, die Betroffenen Ansprüche und Vermögenspositionen entzieht, auch wenn diese sehr begünstigend waren, unbefriedigend. Die FDP hat zu der komplizierten rechtlichen Situation eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/5571 können Sie im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/055/1605571.pdf abrufen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Berechnung der Rente von Bürgern, die vor dem 18. Mai 1990 von der DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, korrekt. Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die Stichtags- und Vertrauensschutzregelung nicht beanstandet.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel