(...) Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
Sehr geehrter Herr Wirth,
können Sie mir erklären, wie ich meine Arbeitsfähigkeit erhalten soll, wenn ich anfange, Artikel in Internetforen zu kommentieren? Wenn Sie eine Frage an die EU haben, wenden Sie sich bitte an die EU.
(...) Sie verfälschen die Entscheidung des Generalbundesanwalts. Ich halte die Behauptung, daß der frühere Bundeskanzler Schröder sich in strafbarer Weise an dem Irak-Krieg der USA beteiligt habe, für abwegig. (...)
(...) Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. (...)
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
Sie wollen keine Antwort, Sie wollen mich verunglimpfen. Suchen Sie sich einen anderen Gesprächspartner.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB