(...) Von den Leistungsempfängern von ALG II wird erwartet, dass Sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe - und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft - so schnell wie möglich zu beenden. Wirkt der Leistungsempfänger bei seiner Eingliederung in Arbeit nicht in dem geforderten Maß mit, können Sanktionen in Form von Minderungen des Arbeitslosengeldes II folgen, diese Sanktionen können soweit gehen, dass es zum gesamten Wegfall der Leistungen kommt. Ich unterstütze durchaus Deine berechtigten Bedenken zu diesem Paragraphen, weil dieser Paragraph, wenn er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn rigide ausgelegt wird, die Gefahr birgt, die Existenzängste der Betroffenen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise zu schüren. (...)