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Detlef Müller
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Frage von Bernhard W. •

Frage an Detlef Müller von Bernhard W. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Detlef!

Diese Petition liegt dem Bundestag vor. Ich habe ihr zugestimmt.

Wie stehst Du dazu? Kannst du ihr ebenfalls zustimmen?

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung
Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Näheres unter http://www.sanktionsmoratorium.de

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Antwort von
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Lieber Bernhard,

danke für Deine Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de". Von den Leistungsempfängern von ALG II wird erwartet, dass Sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe - und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft - so schnell wie möglich zu beenden. Wirkt der Leistungsempfänger bei seiner Eingliederung in Arbeit nicht in dem geforderten Maß mit, können Sanktionen in Form von Minderungen des Arbeitslosengeldes II folgen, diese Sanktionen können soweit gehen, dass es zum gesamten Wegfall der Leistungen kommt. Ich unterstütze durchaus Deine berechtigten Bedenken zu diesem Paragraphen, weil dieser Paragraph, wenn er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn rigide ausgelegt wird, die Gefahr birgt, die Existenzängste der Betroffenen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise zu schüren. Aus diesem Grund plädiere ich dafür, dass der § 31 überarbeitet wird. Er sollte m. E. nur dann Anwendung finden, wenn wirklich grobe oder mehrfache Pflichtverletzungen vorliegen.

Viele Grüße

Detlef Müller, MdB

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