Frage von Enrico O. • 12.06.2007
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CSU
• 15.06.2007

(...) Auch ich bin der Meinung, dass Gläubiger ihre Forderungen zügig vollstrecken können müssen. Eine schnelle Zwangsvollstreckung ist zudem ein wesentlicher Standortfaktor und stärkt die Wirtschaft. Nach dem Gesetzentwurf können Gläubiger z.B. innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen. (...)

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CSU
• 09.05.2007

(...) Nach Rücksprache mit der Gemeinde Bernau darf ich Ihnen versichern, dass die Bestrebungen für eine schnelle und rechtlich gesicherte Lösung der Situation auf Hochtouren laufen. Wie mir der verantwortliche Leiter der Bauabteilung mitgeteilt hat, verläuft der neu angelegte Weg etwas unterhalb des bisher öffentlich genutzten Weges und ist durch Schilder gekennzeichnet - diese sind aber möglicherweise zu "versteckt" angebracht, so dass es hier wohl zu einer Nachbesserung kommt. (...)

Frage von Andreas R. • 18.02.2007
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CSU
• 13.05.2008

(...) Trotzdem glaube ich, dass es uns bei der Reform des Unterhaltsrechtsgelungen ist, Lösungen zu finden, die den Beteiligten helfen. Es bleibt dabei, dass der Kindesunterhalt künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen hat! Bei der Rangfolge werden nach den Kindern, alle Elternteile (geschiedene, verheiratet und nichteheliche), die wegen aktueller Kindererziehung Betreuungsunterhalt beziehen, sowie (aktuelle und geschiedene) Ehegatten von langer Dauer im Rang gleich gestellt; erst dahinter kommen sonstige Ehegatten (also insbesondere nicht kindererziehende). (...)

Frage von Andreas R. • 18.02.2007
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CSU
• 16.01.2008

(...) Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungsunterhalts für die nicheheliche wie für die geschiedene kindererziehende Mutter künftig gleich lang (mindestens 3 Jahre); dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts; die bisher geltende längere Dauer des Betreuungsunterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau gegenüber der nichtehelichen Mutter hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. (...)

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