Eine solche Gesetzesänderung sehe ich derzeit nicht.
Nur, weil ein Thema von der AfD unangemessen besetzt wird, heißt es nicht, dass wir vorhandene Probleme nicht mehr ansprechen dürfen
Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.
Aus Sicht der CDU/CSU hat Deutschland bereits eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Tierschutzthemen müssen wir dennoch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren.
Als Union lehnen wir das neue Staatsangehörigkeitsgesetz deshalb entscheiden ab. In unserem Änderungsantrag bringen wir klar zum Ausdruck, dass wir die Änderung des am 27. Juni 2024 reformierten Gesetzes weiterhin anstreben.