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Daniela Ludwig
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Frage von Andreas R. •

Frage an Daniela Ludwig von Andreas R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Raab

Wenn ich die derzeitige Debatte beim Unterhaltsrecht verfolge, verliere ich immer mehr meinen Glauben an eine Zukunft in dieser Gesellschaft. Warum gehe ich noch arbeiten? Die 200,-€ mehr, die ich gegenüber der Arbeitslosigkeit habe, kann ich leicht mit Schwarzarbeit ausgleichen. Ich hätte sehr wahrscheinlich ein höheres Monatseinkommen. Ich wollte eigentlich noch einmal eine Familie gründen und ich habe auch noch einen großen Wunsch nach weiteren Kindern. Aber in diesem Land mit diesen Politikern, kann ich meine Hoffnungen wohl begraben. Was für eine Zukunft habe ich eigentlich noch mit 35 Jahren. Ich habe zwar einen recht sicheren Arbeitsplatz, aber wofür? Soll ich wirklich so weiterleben in diesem Land?

verzweifelter, geschiedener Vater

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

es ist mir nahezu nicht möglich, Ihre persönliche Situation aus der Distanz heraus zu beurteilen und ich werde mir dies auch nicht anmaßen.

Trotzdem glaube ich, dass es uns bei der Reform des Unterhaltsrechtsgelungen ist, Lösungen zu finden, die den Beteiligten helfen. Es bleibt dabei, dass der Kindesunterhalt künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen hat! Bei der Rangfolge werden nach den Kindern, alle Elternteile (geschiedene, verheiratet und nichteheliche), die wegen aktueller Kindererziehung Betreuungsunterhalt beziehen, sowie (aktuelle und geschiedene) Ehegatten von langer Dauer im Rang gleich gestellt; erst dahinter kommen sonstige Ehegatten (also insbesondere nicht kindererziehende).

Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungsunterhalts für die nichteheliche wie für die geschiedene kindererziehende Mutter künftig gleich lang (mindestens 3 Jahre); dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts; die bisher geltende längere Dauer des Betreuungsunterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau gegenüber der nichtehelichen Mutter hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Dennoch wird durch die nun gefundene Lösung im Einzelfall aus Gründen der nachehelichen Solidarität bei geschiedenen Ehegatten eine weitere Verlängerung der Unterhaltszahlung möglich sein.

Konkret: Wenn sich eine Ehefrau in der Ehe der Kindererziehung gewidmet hat, kann sie künftig im Einzelfall schon aus diesem Grunde durchaus länger als 3 Jahre nach Ehescheidung Betreuungsunterhalt beziehen; diese Begründung für die Verlängerung trägt bei der nichtehelichen Mutter dagegen nicht (bei dieser kann die Verlängerung über 3 Jahre hinaus ?nur? aus anderen Gründen in Frage kommen). Darin liegt eine besondere Berücksichtigung der nachehelichen Solidarität und eine gewisse Besserstellung der geschiedenen Ehefrau.

Gleichzeitig wird es künftig eine stärkere und frühere Verpflichtung für geschiedene Ehefrauen geben, wieder selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Mit dem neuen Recht beseitigen wir erstens die bisher vorhandene Schlechterstellung der "zweiten Familie".

Zweitens ermöglichen wir es auch geschiedenen Männern, nochmals eine Familie zu gründen, da auf die geschiedene Frau eine deutlich erhöhte Erwerbsobliegenheit zukommt!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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