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Daniela Ludwig
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Frage von Enrico O. •

Frage an Daniela Ludwig von Enrico O. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Raab, ich bin Einwohner von Oberaudorf und habe mit Erstaunen festgestellt, dass das Gerichtsvollzieherwesen mit Hilfe einer Änderung des Grundgesetzes geändert werden soll. Meine Frage an Sie lautet, wie sie dazu stehen und ob dies für Sie sinnvoll erscheint, im Hinblick darauf, dass die bisherigen Gerichtsvollzieher dadurch ihren beamtenrechtlichen Status verlieren. Weiter möchte ich gerne wissen ob es für die Änderung des Grundgesetzes eine 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat vorhanden wäre. Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Enrico Omani

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Omani,

bereits auf der Justizministerkonferenz 2004 haben die Minister die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ mit der Umsetzung eines Konzepts zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens beauftragt. Das Vorhaben einer Privatisierung geht somit auf eine Bundesratsinitiative zurück, mit der die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vorgelegt haben.

Neben vielen anderen Bundesländern, trägt auch Bayern diesen Entwurf mit. Es ist nicht nur rechtlich möglich (die von Ihnen angesprochene Grundgesetzänderung) und erstrebenswert, sondern wäre ein hilfreicher Schritt, um die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten, den Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und die Justiz zu entlasten.

Kern des Gesetzes ist die Übertragung der Gerichtsvollzieher-Aufgaben an Private, die auf eigene Rechnung tätig sind. Der Status des so genannten beliehenen Gerichtsvollziehers soll sich an dem eines freien Notars orientieren, der seit langem als Beliehener im Bereich der Rechtspflege tätig ist.

Auch ich bin der Meinung, dass Gläubiger ihre Forderungen zügig vollstrecken können müssen. Eine schnelle Zwangsvollstreckung ist zudem ein wesentlicher Standortfaktor und stärkt die Wirtschaft. Nach dem Gesetzentwurf können Gläubiger z.B. innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen. Der Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen wird somit sicherlich zu einer Effizienzsteigerung im Vollstreckungsbereich führen und entlastet unsere Justiz.

Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich noch nicht abschließend mit dieser Thematik befasst; die Bundesjustizministerin hat sich jedoch bereits gegen eine solche Änderung ausgesprochen.

Es bleibt abzuwarten, was die weiteren Gespräche bringen werden und inwieweit man in der großen Koalition zu einer gemeinsamen Lösung kommen kann. Dann wäre auch die 2/3 Mehrheit gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

P.s.: Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch direkt an mich. Die nötigen Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter: www.daniela-raab.de.

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