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Daniela Ludwig
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Frage von Anne L. •

Frage an Daniela Ludwig von Anne L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Wir wohnen am Hitzelsberg. Dieser Hügel (18 Hektar) wurde von Stefan Luftschitz, Firma Mirbach Oldtimer gekauft. Über den Hügel führt ein alter Kirchweg mit (laut Auskunft Gemeinde, Bürgermeister und Gemeinderäten) öffentlichem Wegerecht.. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wurde dieser Weg gesperrt und Herr Luftschitz legte weiter unten einen Privatweg an. Laut Gemeinde sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen und der alte Kirchweg nun wieder benutzbar. Herr Luftschitz hat schon einigen Anwohnern Hausverbot erteilt, so dass diese auf den öffentlichen Weg angewiesen sind. Nun hat Herr Luftschitz den öffentlichen Weg wieder durch einen Wassertrog und eine Hecke abgesperrt, und dazu Benutzer des alten Kirchwegs fotografieren lassen. Er hat auch über die öffentliche Straße eine Schranke mit Videoüberwachung gebaut. Die Gemeinde reagiert äußerst zögerlich, da sie auf Arbeitsplätze und Belebung des Tourismus hofft. Trotzdem sollte doch allgemeines Recht nicht verschachert werden! Wie sieht hier die Rechtslage aus? Mir erscheint es problematisch, dass - bis die Kontrollorgane Gemeinde, Landratsamt, Regierung von Oberbayern reagieren - Herr Luftschitz längst neue Tatsachen geschaffen hat, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Gibt es ein Recht auf ein allgemeines Wegerecht? Und gibt es nicht in Bayern sogar ein Wiesenbetretungsrecht zwischen Oktober und April? Ich wäre dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten! Mit freundlichen Grüßen Anne Loreck-Schwab

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Loreck-Schwab,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die örtlichen Gegebenheiten, die Sie richtig schildern, sind mir bekannt.

Ich bin der Meinung, dass sich hier zwischen dem öffentlichen Interesse und dem privaten Interesse des Herrn Luftschitz am Schutz seines Eigentums ein Kompromiss finden ließe. Nach meiner Kenntnis ist der weiter unten angelegte Weg sehr schön und könnte entsprechend öffentlich genutzt werden.

Die Entscheidung, wie die Gemeinde Bernau nun vorgehen wird, um diese für alle Beteiligten unerfreuliche Situation zu lösen, möchte ich jedoch nicht vorweg nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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