
(...) Mit unserem Antrag legen wir vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: Eine moderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter. Können die Eltern in Sachen gemeinsames Sorgerecht keinen Konsens erzielen, sollte künftig dem Vater der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht über eine gerichtliche Einzelfallentscheidung zugänglich gemacht werden. Durch diese Öffnung der bisherigen Regelung können Väter in allen begründeten Fällen ihre Rechte auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen. (...)