Frage an Claudia Roth von Dietmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
ich hatte Ihnen auf diesem Forum am 05. 12. 2007 eine Frage zu den Rentenanwartschaften nach FRG für ehemalige DDR - Flüchtlinge, also Personen, die vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten geworden sind, gestellt. Tatsache ist , daß das RÜG ausschließlich für das Beitrittsgebiet geschaffen worden ist. Bürger des Beitrittsgebietes waren wir zu keinem Zeitpunkt. Das BMAS und die DRV Bund berechnen unsere Rente aber nach dem RÜG, was für uns mit erheblichen Einbußen und Ungleichbehandlungen gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen und den Mitarbeitern von Stasi und der sog, bewaffneten Organe der ehemaligen DDR verbunden ist. Das RÜG muß daher nicht geändert werden, nur die Anwendung auf den Personenkreis der Altübersiedler ist illegal und so von der Legislative nachweislich nicht gewollt.
Sie haben mir darauf am 10. 01. 2008 geantwortet. Sie hatten uns zugesichert, daß die Fachleute Ihrer Partei fraktionsübergreifend nach Lösungen zu diesem Problem suchen.
Meine Frage: Wie ist der augenblickliche Stand in dieser Angelegenheit?
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Grabner
Sehr geehrter Herr Grabner,
Sie sprechen hier ein Thema an, das uns von vielen Seiten erreicht und auch mich persönlich beschäftigt, obwohl es außerhalb meiner Zuständigkeitsbereiche liegt. Es ist nach wie vor unbefriedigend, dass Übersiedler aus der DDR in die Bundesrepublik rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihr Erwerbsleben in der DDR fortgeführt. Ich finde es besser, den Begriff "Versicherte im Beitrittsgebiet" an einen Stichtag nach der Öffnung der Grenze zu koppeln, z.B. den 9.11.1989 oder den 18. März 1990. Insofern bin ich froh, dass derzeit beim Petitionsausschuss ein Verfahren anhängig ist, das sich dieser Frage widmet. Unser grüner Abgeordneter im Petitionsausschuss, Herr Josef Winkler, und unser inhaltlich federführender Abgeordneter, Herr Wolfgang Wieland, sehen dies, soweit ich informiert bin, ähnlich und bringen diese Haltung auch in das laufende Verfahren ein. Ich möchte Sie daher bitten, den Ablauf des Petitionsverfahrens abzuwarten. Derzeit zeichnet sich ab, dass die Angehörigen aller Fraktionen die gegenwärtige Auslegung des Rentenrechts durch die Sozialbehörden für zu eng halten, da sie zu Gerechtigkeitsdefiziten führt. Sobald eine Empfehlung des Petitionsausschusses vorliegt, werden die oben genannten Abgeordneten im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf reagieren.
An dieser Stelle möchte ich Sie bitten, Ihre Fragen künftig zuständigkeitshalber an die Abgeordneten Winkler und Wieland zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth