
(...) Ausweisung von Personen zu setzen, die aus Sicht der deutschen Gesetzgebung als „Ausländer“ definiert werden. Die Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen straffällig werdestraffälligtrong>Ausländer“ zu halten oder als solche behandeln zu wollen, ist eine bewusste Ignoranz der Lebensrealitäten in unserem Lande und gehört damit zu den Lebenslügen, die sich seit der Gründung der BRD hartnäckig halten. Diese Jugendlichen sind meistens hier geboren, leben in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland und kennen keine andere Heimat als Deutschland. (...)