
(...) So verlangt das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Gleichbehandlung aller Bürger im Bereich von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung. Deshalb muss sich meiner Meinung nach der Staat weltanschaulich-religiös neutral verhalten. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft darf keine Vor- oder Nachteile mit sich mitbringen. (...)