Wir wollen Transparenz, die für alle gleichermaßen gültig ist und nicht einzelne Lobbygruppen bevorzugt
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Die AfD ist derzeit seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir als Parlament keinen unmittelbaren Einfluss auf derartige Bearbeitungs- und Auszahlungsprozesse haben, sondern es sich hierbei um Exekutivhandeln auf Regierungsebene handelt.
Ich glaube schon, dass es einen Beitrag zur Stärkung der Solidarität in unserer Gesellschaft leistet und dass es, unter anderem durch ausreichende Wahlmöglichkeiten, auch Spaß machen kann.
Ich habe 2016 meine Kritik an der Politik der unkontrollierten Zuwanderung vor allem innerparteilich deutlich und mehrfach formuliert und mich seit meinem Einzug in den Bundestag 2017 als Innenpolitiker immer für eine Begrenzung der Migration engagiert.