Inflationsausgleich auch für Rentner•innen: Werden Sie sich dafür einsetzen, das neben den Pensionären, auch die Rentner*innen einen Inflationsausgleich erhalten?
Sehr geehrte Frau,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Das gibt mir die Möglichkeit zu Ihrer Darstellung Stellung zu nehmen. Ich verstehe Ihren Unmut und der vermeintlichen Ungleichbehandlung. Auch wenn Pensionäre und Rentner gleichermaßen im Ruhestand sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, so besteht doch ein Unterschied zwischen den beiden Systemen. Die von Ihnen angesprochene Prämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Das diese Prämie für die Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst geleistet wird, ist Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Dabei wurde vereinbart, dass auch die Pensionäre, ebenso wie die Beschäftigten und Beamten eine Prämie erhalten sollen.
Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind keine normalen Angestellten. Sie erhalten eine Versorgung aufgrund der grundgesetzlich abgesicherten besonderen Treuepflichten gegenüber dem Staat. Rentnerinnen und Rentner sind jedoch keine Angestellten des Staates. Sie erhalten Renten auf Grundlage der Beträge, die sie während des Erwerbslebens eingezahlt haben. Es handelt sich bei der Rente um eine Versicherungsleistung. Von daher ist bereits die rechtliche Grundlage nicht mit den geplanten Leistungen für den öffentlichen Dienst vergleichbar.
Einen Inflationsausgleich, also die Prämie in Höhe von 3.000 Euro, die Sie indirekt angesprochen haben, auch für Rentnerinnen und Rentner umzusetzen, würde bei aktuell rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit Mehrausgaben von rd. 63 Milliarden Euro verbunden sein.
Sofern Sie bemängeln, dass Rentnerinnen und Rentner schlechter gestellt würden, möchte ich darauf hinweisen, dass es in den letzten Jahren außergewöhnlich hohe Rentensteigerungen gab, die jeden Monat die Rente erhöhen. Dies liegt vor allem an der guten Wirtschaftspolitik der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten Jahren. Für Pensionäre, Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gab es hingegen keine vergleichbaren automatischen Gehaltssteigerungen.
Für alle die, die sich steuerfrei zu Ihrer Rente etwas hinzuverdienen wollen, haben wir in unserem Antrag "Wirtschaftswende jetzt - Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft" (BT-Drs. 20/10371) gefordert, das die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei zu stellen sind. Mit anderen Worten ist Beschlusslage unserer Fraktion allein für Rentner einen jährlichen Freibetrag von 24.000 Euro einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-74551
Fax: +49 30 227-70551