Als Opposition ist uns sehr daran gelegen alle Sachverhalte korrekt darzustellen und wir werden auch immer wieder den Finger in die Wunde legen, wenn hier mit Halbwissen oder sogar falschen Tatsachen argumentiert wird.
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Für mich ist maßgeblich, dass die Maßnahmen zu den gewünschten Ergebnissen führen. In Deutschland waren wir mit unseren Maßnahmen bisher recht erfolgreich, wie man an der Zahl der im Zusammenhang mit Corona Verstorbenen ablesen kann.
Trotz einer möglichen Übertragung durch geimpfte Personen ist das Risiko für einen schweren Verlauf nach einer Boosterung immer noch deutlich geringer ist als für eine ungeimpfte Person.
Hinsichtlich der Bewertung der Impfpflicht habe ich meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen
Vom Abwarten auf einen "echten" Totimpfstoff, kann ich nur abraten.