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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Nadja M. •

Werden Sie dem Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch zustimmen?

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CDU

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.

Ein ganz wesentlicher Aspekt, warum ich in der CDU bin, ist dass die CDU die Partei der Familien ist. Zu meinem christlichen Werteverständnis zählt auch der Schutz des ungeborenen Lebens.

Entgegen dem Eindruck in der öffentlichen Diskussion, ist bereits heute ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland möglich und auch straffrei, sofern er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen hat. Er ist aber rechtswidrig. Dieses besondere, aber wirksame rechtliche Konstrukt hat das Bundesverfassungsgericht selbst dem Gesetzgeber aufgegeben, um einen ausreichenden Schutzstatus für das ungeborene Leben zu erwirken, denn "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu" (BVerfGE 88, 203). Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben, auch das Ungeborene, zu schützen. 

Eine besondere Bedeutung hat die Schwangerschaftsberatung. Die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist im Zweifel die einzige Fürsprache, die das ungeborene Leben erhält. Die Beratung dient aber auch dem Schutz der Frau vor einer Entscheidung, die sie eventuell ihr Leben lang begleitet. Es ist ein Ort, an dem die Schwangere Sorgen teilen und zur Ruhe kommen kann. Gleichzeitig erhält sie dort alle notwendigen Informationen, um eine selbstbestimmte und reflektierte Entscheidung treffen zu können. In der Praxis dient sie bei christlichen Trägern dazu, die Frauen zur Entscheidung für das Leben des Kindes zu ermutigen und Unterstützung zu geben bei schwierigen persönlichen Rahmenbedingungen.

Die Selbstbestimmung der Frau wird nicht in einem erheblichen Maße beeinträchtigt. Sie kann nach wie vor frei entscheiden. Die Selbstbestimmung ist ein wichtiges Rechtsgut, aber es ist nicht absolut, sondern steht im Spannungsfeld mit dem Schutz des ungeborenen Lebens. Das Bundesverfassungsgericht hat die Thematik klar beurteilt und seine Entscheidungen sind bindend für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Für uns als CDU/CSU-Fraktion gilt: Die Würde des Menschen kann niemals vom medizinischen Fortschritt abhängig sein. Dort, wo die Verletzlichkeit des Lebens besonders hoch ist, muss auch der Schutz in besonderer Weise gewährleistet sein. Ein Aufkündigen des sorgsam austarierten Abtreibungskompromisses birgt die Gefahr einer weiteren spalterischen Debatte in unserem Land. Die Streichung von § 218 Strafgesetzbuch ist in erster Linie ein parteipolitisches Anliegen von Grünen und SPD. Es kommt nicht aus der Mitte der Gesellschaft. Angesichts des gesellschaftlichen Friedens, den die jetzige Regelung für alle Seiten geschaffen hat und der immensen Polarisierung der Abtreibungsdebatten, die wir insbesondere in den USA und Polen erlebt haben, halte ich es für leichtfertig und gesellschaftspolitisch unverantwortlich, dass SPD und Grüne nun in Deutschland die Debatte über eine Abschaffung von § 218 StGb forcieren.

Daher werde ich dem Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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