
(...) Bestehende, ausgeprägte Organisationsstrukturen wie die Autobahnmeistereien sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits vor 2021 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können. (...)