
(...) "Das Tragen von DDR-Symbolen muss verboten werden. Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen aus der Zeit der DDR soll – analog zu rechtsradikalen Symbolen – im deutschen Strafrecht dem Tatbestand „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zugeordnet und somit strafbar gemacht werden. (...)