Frage an Christian Hirte von Benno K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hirte,
ich kann nicht verstehen, warum eine Grundgesetzänderung im Eiltempo durch die Parlamente gebracht wird. Alle sind mit dem G7 und Trump beschäftigt und leise wird mal eben das Grundgesetz geändert, damit es demnächst möglich wird Autobahnen und Schulen zu privatisieren! Ich hoffe Sie stimmen als Jurist gegen den Ausverkauf staatlicher Institutionen. Oder können Sie das aufgrund des Fraktionszwangs de facto nicht? Warum wird man bei so vielen Projekten (siehe z.B. Ceta und TTip, das Gefühl nicht los, Politik würde nur zu Gunsten mächtiger Konzerne gemacht (siehe die unsäglichen Schiedsgerichte)!?
Mit freundlichen Grüßen
Benno Kretzschmar
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
gern antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage.
Mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bleibt vollständig in Bundeshand. Im Grundgesetz und den Begleitgesetzen ist geregelt, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können. Auch eine Verschuldung ist ausgeschlossen, da es der Gesellschaft gesetzlich verboten ist, Kredite aufzunehmen. Die Gesellschaft erhält für einen effizienten und ausschließlich auf die Finanzierung der Infrastruktur gerichteten Einsatz sämtliche Mittel (Maut, Haushaltsmittel) aus dem Bundeshaushalt. Zudem werden auf die Gesellschaft keine Schulden des Bundes oder Dritter übertragen. Um der Gesellschaft alle unternehmerischen Freiheiten zu ermöglichen sind gesetzliche Regelungen zur Flexibilität der Mittel und der Aufnahme von zinslosen Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt enthalten. Öffentlich-Private Partnerschaften als Beschaffungsvariante bei der Planung, beim Bau, Erhalt und Betrieb von Autobahnen ist weiterhin möglich und wird gesetzlich abgesichert.
Den Koalitionsfraktionen war es ein besonderes Anliegen, dass das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng eingebunden wird und weitreichende Informations- und Kontrollrechte erhält. Damit die Gesellschaft gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands schaffen kann, wird dem Parlament ein Zustimmungsrecht beim fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan eingeräumt. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.
Die Gesellschaft selbst wird an effizienten Strukturen ausgerichtet. Diesem Imperativ folgt auch die gesetzliche Möglichkeit, dass die Gesellschaft bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einrichten kann. Bestehende, ausgeprägte Organisationsstrukturen wie die Autobahnmeistereien sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits vor 2021 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können.
Mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft bündeln wir Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhalt der wichtigsten Verkehrsadern in Deutschland zentral in einer Hand mit dem Ziel: direkt planen, direkt finanzieren, mehr bauen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte, MdB