Frage an Christian Hirte von Katja H.
Sehr geehrter Herr Hirte,
der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Ich bitte Sie, mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu beantworten:
1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie den Einsazt der Fracking-Technik zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland für richtig und notwendig?
2) Unter welchen Vorraussetzungen hinsichtlich der Arbeitsweise und des Abstimmungsverhaltens (Merheits- oder Einstimmigkeitsprinzip) sind Sie für die im Gesetzesentwurf vorgesehene Expertenkommission?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Halten Sie diese Grenzziehung für sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4) Was soll mit dem anfallenden Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas geschehen?
5) Ist es Ihres Erachtens sinnvoll für alle Tiefbohrungen einen Stand der Technik einzuführen und wenn nein, wieso nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Sehr geehrte Frau Hübner,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ich denke, dass mein Kollege Franz-Josef Holzenkamp Ihr Anliegen hinreichend gewürdigt hat. Insoweit habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte, MdB