
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
Atelier Krammer
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
Die interministerielle Abstimmung hat bereits begonnen. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe wurde die Belastungsgrenze 2023 auf 320 Euro pro Jahr gesenkt.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die für die Anpassung der Einkommensgrenzen des ersten Förderungswegs erforderliche Gesetzesänderung des BayWoBindG ist bereits in Vorbereitung.