Die Schülerbeförderung wird gemäß KoaV insg. überprüft. Die interm. Überprüfung hat bereits begonnen. Ein Zeitpunkt für ein Ende kann noch nicht genannt werden.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.
Aufgrund der gesetzl. Vorgaben kann mit der Wohnraumförderung nur die Schaffung von Wohnraum gefördert werden. Die BayernLabo bemüht sich um Unterstützung.
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
Die interministerielle Abstimmung hat bereits begonnen. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe wurde die Belastungsgrenze 2023 auf 320 Euro pro Jahr gesenkt.