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Christian Bernreiter
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Frage von Martina S. •

Finden Sie es gerecht, daß ein Teil einer Klasse bei Schulfahrten den ÖPNV mittels Deutschlandticket nutzen kann, während der andere Teil sich zur Monatskarte noch zusätzlich Fahrkarten kaufen muss?

Sehr geehrter Herr Bernreiter, das momentan geltende System zum Anspruch auf ein vergünstigtes Deutschlandticket ist für viele Familien äußerst ungerecht, da bei weiterführenden Schulen in einer Klasse häufig Kinder aus Stadt und Landkreis sind, die logischerweise mit unterschiedlichen ÖPNV-Unternehmen zur Schule befördert werden. Demnach bekommen manche ein Deutschlandticket, das sie sowohl in der Freizeit als auch bei Klassenfahrten nutzen können, während die restlichen sich auf private Kosten noch weitere Tickets kaufen müssen. Unsere Familie (und 4 weitere) betrifft dieses Problem dieses Schuljahr bei der Abschlussfahrt nach Berlin. Während ca. 20 Schülerinnen dank Deutschlandticket kreuz und quer kostenfrei durch Berlin fahren können, müssen die anderen entweder zusätzlich zur vorhandenen Monatskarte ein Deutschlandticket zum vollen Preis (man kann ja auch nicht aufstocken, indem man nur die Differenz zum Deutschlandticket draufzahlt) oder vor Ort Fahrkarten kaufen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Deutschlandticket. 

Das Deutschlandticket für derzeit 49 Euro je Monat bietet ein günstiges Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Durch seine pauschale bundesweite Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg baut es Zugangshürden ab und vermeidet, dass sich Fahrgäste lange in örtliche Tarifstrukturen und Preissysteme einarbeiten müssen, bevor diese eine Fahrt im ÖPNV antreten können.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Kommunen als Aufgabenträger der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig. Die kommunalen Aufgabenträger der Schülerbeförderung erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des ÖPNV, dabei genügen sie dem Anspruch, wenn sie das günstigste ÖPNV-Ticket für den Weg zur nächstgelegenen Schule zur Verfügung stellen. Das günstigste ÖPNV-Ticket kann auch das 365-Euro-Ticket oder das Deutschlandticket sein.

Sinn und Zweck der Vorschriften über die Schülerbeförderung ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler Bayerns eine grundlegende schulische Ausbildung zu ermöglichen, ohne dass dies an einem fehlenden Schülerbeförderungsnetz oder den Kosten der Schülerbeförderung scheitert. Es ist hingegen nicht Zweck dieser Vorschriften, Schülerinnen und Schülern ein Ticket zur Verfügung zu stellen, mit dem sie in ihrer Freizeit den ÖPNV nutzen können. Letzteres ergibt sich allerdings als (positiver) Nebeneffekt für viele Schülerinnen und Schüler. Grundsätzlich sind aber Freizeitfahrten genauso wie Schulausflüge etc. von Schülerinnen und Schülern selbst bzw. durch die Erziehungsberechtigten zu finanzieren.

Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Bernreiter

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