Zuständig ist das StMUK. Voraussetzung ist u.a., dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist.
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Die Staatsregierung wird die Schülerbeförderung insgesamt auf den Prüfstand stellen. Die Ergebnisse hängen von der langf. Finanzierung d. Deutschlandtickets ab.
Die Staatsregierung wird die Schülerbeförderung insgesamt auf den Prüfstand stellen. Die Ergebnisse hängen von der langf. Finanzierung d. Deutschlandtickets ab.
Der Bund ist nicht bereit mehr als 1,5 Mrd zur Verfügung zu stellen. Das D-Ticket darf nicht auf Kosten d. Infrastruktur- und Angebotsausbaus finanziert werden.