Frage von Vincent G. • 17.01.2025
Antwort ausstehend von Christian Bernreiter CSU
Die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets ist offen. Ausführliche Antworten finden sich auf meinem Profil.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.