Wann kommt Musterbauordnung für den vereinfachten Ausbau der Solarstromerzeugung über versiegelten Flächen (Genehmigung/Errichtung von Solar-Carports)?
Sehr geehrter Herr Bernreiter,
ein zügiger Ausbau der Solarstromerzeugung über versiegelten Flächen (Solar-Carports) scheitert aktuell hauptsächlich an den langen Bearbeitungszeiten für die erforderlichen Baugenehmigungen: Mangels einer entsprechenden Musterbauordnung prüft jedes Bauamt jeden Solar-Carport von Grund auf neu. Als Vorsitzender der Bauministerkonferenz möchten wir Sie fragen: Unterstützen Sie die Verabschiedung einer entsprechenden Musterbauordnung - und wann könnte diese kommen?
Mit besten Grüßen, Dr. Sabine H.
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Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das öffentliche Baurecht ist - soweit es um die Frage geht, wo gebaut wird - Bundesrecht (Baugesetzbuch). Die Frage, wie gebaut und das Verfahrensrecht – also die Frage, wofür eine Baugenehmigung notwendig ist und in welchem Verfahren sie erteilt wird – regeln gemäß Grundgesetz die Länder in ihren Bauordnungen. Eine Musterbauordnung (MBO) gibt es seit 1960. Sie ist eine rechtspolitische Orientierungshilfe, die sich die Länder in der Bauministerkonferenz gegeben haben. Diese MBO wird laufend weiterentwickelt. Die Länder haben die Regelungen der MBO weitestgehend übernommen. Zwar gibt es Abweichungen in einzelnen Punkten, aber im Großen und Ganzen sind die inhaltlichen Standards in den Ländern gleich.
Der Freistaat ist in Bezug auf einfache und schnelle Verfahren gut unterwegs: Am 1.1.2025 trat in Bayern das Modernisierungsgesetz in Kraft. Andere Länder planen Vergleichbares.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Bernreiter