
(...) Und schließlich sollten auch Manager, die so etwas anrichten, in die Haftung genommen werden können. Denkbar ist, dass Manager bei Verlusten entsprechend ihre Erfolgshonorare und Abfindungen zurückzahlen müssen und sie sich zudem stärker gegenüber einzelnen Aktionären, und nicht nur gegenüber ihrem Aufsichtsrat, verantworten müssen. (...)