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Carsten Schneider
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Frage von Andreas K. •

Frage an Carsten Schneider von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider,

in Ihrer Antwort auf meine Frage vom 15.11.07 haben Sie dargelegt, welche Daten TK-Anbieter zukünftig speichern müssen, sollte das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Ich bin mit Ihrer Antwort sehr unzufrieden, denn abseits der Wiedergabe von Fakten über die Vorratsdatenspeicherung, haben Sie es leider vermieden, den Kern meiner Frage zu beantworten, den ich daher noch einmal präzisieren will.

Das Briefgeheimnis in seiner lang bewährten Ausgestaltung bedeutet sehr viel für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Journalisten, Pfarrer, Anwälte, Ärzte, Psychologen, Selbsthilfeorganisationen und nicht zuletzt Abgeordnete. Dies alles sind Menschen, die selbst oder deren Kontakte von Zeit zu Zeit auf Anonymität angewiesen sind, und eine wesentliche Rolle für das Funktionieren der Demokratie und Gesellschaft spielen. Von ebensolcher Bedeutung ist der Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen, denn nur (angst-)freie Bürger sind mündige Bürger in einer starken Demokratie.

Um noch einmal bewußt zu machen, was für eMail-Verkehr beschlossen wurde, hier noch einmal das Analogon im Bezug auf Briefverkehr: Abschaffen von öffentlichen Briefkästen, in die man anonym Briefe einwerfen kann, stattdessen ausschließliche Entgegennahme von Einschreiben gegen Vorlage des Ausweises und sechsmonatiges Speichern der anfallenden Daten (Zeit, Ort, Empfänger, Absender - wer, mit wem, wie oft, wann).

Da wir uns sicher einig sind, daß dies für den Briefverkehr in der Vergangenheit selbst zu Zeiten des kalten Krieges oder der RAF niemand gebraucht und niemand gefordert hat, und eine solche Forderung selbst heute nur Unverständnis bzgl. der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme auslösen würde, interessiert mich ernsthaft, warum Sie meinen, daß diese vernünftigen, bewährten Maßstäbe nicht auch für eMail-Verkehr gelten sollten.

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Sehr geehrter Herr Krause,

ich bleibe dabei -- es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Briefpost und der elektronischen Post via E-Mail. Der qualitative Unterschied liegt in der Schnelligkeit der Übermittlung: Ein herkömmlicher Brief erreicht seinen Empfänger anders als eine E-Mail nicht innerhalb von 3 bis 10 Sekunden. Und deshalb halte ich die von Ihnen aufgeworfene Analogie für nicht zutreffend.

Ich möchte noch einmal auf den Hintergrund des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verweisen: Ausgangspunkt waren die Bombenanschläge einer islamistischen Terrorzelle in Madrid auf vier Pendlerzüge am 11. März 2007, bei dem 191 Menschen starben. Die Bomben waren mit Handys gezündet worden; mit Hilfe der Handys konnten später die Attentäter und das Umfeld der Terrorzelle gefasst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider

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