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Carsten Schneider
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Frage von Michael G. •

Frage an Carsten Schneider von Michael G. bezüglich Wirtschaft

hallo herr schneider,

ich wollte fragen wie sie zum gentechnick Gesetz abgestimmt haben und warum?Falls sie dafür abgestimmt haben sollten, sagen sie mir bitte auch was wir imker (berufsimker) jetzt machen sollen.

mit imkerlichen grüssen
michael grolm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grolm,

nachdem wir uns im August 2007 in meiner Bürgersprechstunde in Erfurt bereits im direkten Gespräch über das Thema Gentechnik ausgetauscht haben, antworte ich Ihnen nach der Verabschiedung des Gentechnikgesetzes gern auf ihre weiteren Fragen.

Bei der Novelle des Gentechnikgesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion die Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung verteidigt. Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ab, auch die Landwirte sollen weiterhin gentechnikfrei anbauen und Lebensmittelproduzenten ihre Erzeugnisse weiterhin ohne Gentechnik anbieten können. Deshalb haben wir uns bei der Novelle des Gentechnikgesetzes für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion eingesetzt.

Von der Einführung der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" können auch Imker profitieren. Das Gentechnikgesetz legt einen Grenzwert von 0,1 Prozent für gentechnische Veränderungen fest, bei höheren Werten darf die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" nicht geführt werden. Zugleich sieht das Gesetz eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip vor. Wenn also gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten - und ebenso Imkern - durch gentechnische Verunreinigungen wirtschaftliche Schäden entstehen, so hat der Anbauer von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für den Ausgleich zu sorgen.

Sollten also gentechnische Verunreinigungen im Honig festgestellt werden, so haben Imker nun die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen diejenigen Landwirte geltend zu machen, die gentechnisch veränderte Organismen anbauen.

Zur Information der Öffentlichkeit und zur verbesserten Umweltbeobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen ist ein öffentlich einsehbares, flurstückgenaues Standortregister eingerichtet worden, aus dem ersichtlich ist, wo GVO-Pflanzen angebaut werden. Jeder, der gentechnisch veränderte Organismen freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Unter www.bvl.bund.de/standortregister können Sie sich über das Standortregister informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider

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