Frage an Carsten Schneider von Pierre V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Schneider,
Sie schrieben "ein herkömmlicher Brief erreicht seinen Empfänger anders als eine E-Mail nicht innerhalb von 3 bis 10 Sekunden." und führten "die Bombenanschläge einer islamistischen Terrorzelle in Madrid" als Begründung für die Vorratsdatenspeicherung auf:
"Die Bomben waren mit Handys gezündet worden; mit Hilfe der Handys konnten später die Attentäter und das Umfeld der Terrorzelle gefasst werden."
Warum also sind Sie für die Vorratsdatenspeicherung? Mit ihr können solche schrecklichen Geschehnisse ja nicht verhindert, sondern nur aufgeklärt werden. Und ´nur´ heisst in diesem Fall, dass die ErmittlerInnen Glück hatten, weil es keine Selbstmordanschläge waren.
Gegen entschlossene Schwerverbrecher helfen Verbindungsdaten also schonmal bloß aus Versehen. Denn diesem Menschenschlag traue ich durchaus zu, klug - bzw. verschlagen, denn sie sind ja die Bösen - genug zu sein, um keine verwertbaren Datenspuren zu legen.
Mit freundlichen Grüßen,
Pierre Vlcek.
PS - Ein Zitat von FAZ.net:
*Während des Prozesses in Schleswig machte Redounae E. H. unter anderem auch Angaben darüber, wie man sich in der Terroristenszene verständigte. So sagte er, „Taxifahrer" stehe für Selbstmordattentäter, „Teig" für Sprengstoff und „altes Haus" für Afghanistan. „Heiraten" bedeute, als Märtyrer zu sterben.*
Wie man dem wohl auf die Schliche gekommen ist - mit klassischer Ermittlerarbeit (also dem unbeliebten Kommissar Zufall) oder dem computerisierten Auslesen von Vorratsdaten?
PPS: Da Sie dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben, wissen Sie sicherlich, welche der während des Surfens per DSL-Flatrate anfallenden Daten aufgezeichnet werden. Auch bloß der Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus?
Sehr geehrter Herr Vlcek,
in Ihrer Frage schreiben sie, mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung könnten "solche schrecklichen Geschehnisse ja nicht verhindert, sondern nur aufgeklärt werden". Aber genau um dieses "nur" der Aufklärung von Straftaten geht es bei der Vorratsdatenspeicherung.
Denn Polizei und Staatsanwaltschaft können auf die von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten nur dann zurückgreifen, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht und der Zugriff durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde.
Mit der beschlossenen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werden bisherige "klassische" Ermittlungstechniken ergänzt und an die Erfordernisse des Informationszeitalters angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider