Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD
93 %
210 / 227 Fragen beantwortet
Frage von Jochen T. •

Welche Kriterien müssen Anbauvereinigungen bei der baurechtlichen Nutzungserlaubnis von Produktions-Anlagen über das CanG hinaus beachten?

Anbauvereinigungen müssen gewerbliche Räume oder Flächen nutzen, da Aktivitäten in Wohnungen verboten sind. In Gewerbeobjekten ist die Nutzung zwingend anzugeben. Da Anbauvereinigungen neu sind, läuft das zwingend auf eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung hinaus?

Es gibt keine öffentlich zugänglichen Vorlagen oder Erfahrungswerte für so eine Nutzung. Da es eine detaillierte staatliche Regulierung der Produktionsprozesse gibt, ist auch eine Handreichung für eine korrekte Nutzungsänderung geplant?

Da viele mitglieder-geführte Vereine keine eigenen Immobilien besitzen, sondern geeignete Objekte wählen müssen, sind verlässliche staatliche Festlegungen zur baurechtlichen Zulässigkeit essentiell.

Liegen den unteren Baubehörden bereits entsprechende Richtlinien vor?

Gibt es Richtlinien zur Genehmigung von Umzäunung von landwirtschaftlichen Flächen oder Grünland durch Anbauvereinigungen?

Können Richtlinien für landwirtschaftliche Genossenschaften analog hinzugezogen werden?

Portrait von Carmen Wegge
Antwort ausstehend von Carmen Wegge
SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD