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Carmen Wegge
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Frage von Jochen T. •

Welche Kriterien müssen Anbauvereinigungen bei der baurechtlichen Nutzungserlaubnis von Produktions-Anlagen über das CanG hinaus beachten?

Anbauvereinigungen müssen gewerbliche Räume oder Flächen nutzen, da Aktivitäten in Wohnungen verboten sind. In Gewerbeobjekten ist die Nutzung zwingend anzugeben. Da Anbauvereinigungen neu sind, läuft das zwingend auf eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung hinaus?

Es gibt keine öffentlich zugänglichen Vorlagen oder Erfahrungswerte für so eine Nutzung. Da es eine detaillierte staatliche Regulierung der Produktionsprozesse gibt, ist auch eine Handreichung für eine korrekte Nutzungsänderung geplant?

Da viele mitglieder-geführte Vereine keine eigenen Immobilien besitzen, sondern geeignete Objekte wählen müssen, sind verlässliche staatliche Festlegungen zur baurechtlichen Zulässigkeit essentiell.

Liegen den unteren Baubehörden bereits entsprechende Richtlinien vor?

Gibt es Richtlinien zur Genehmigung von Umzäunung von landwirtschaftlichen Flächen oder Grünland durch Anbauvereinigungen?

Können Richtlinien für landwirtschaftliche Genossenschaften analog hinzugezogen werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen bundespolitisch leider keine genaueren Informationen geben, denn die genauen Richtlinien für Anbauvereinigungen liegen in den Händen der Länder bzw. der zuständigen Genehmigungsbehörden. Alle Informationen und Verfahrenshandreichungen sollten Sie dort erhalten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Carmen Wegge

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