Die Optik dieser als „kriegswaffenähnlich“ bezeichneten Waffen ist für Schießsport oder Jagd nicht notwendig.
herzlichen Dank für Ihre Frage. In Deutschland gibt es kein Recht auf den privaten Besitz einer Waffe. Und das finde ich auch richtig so.
Wir stellen uns nicht gegen eine Evaluation im Bereich des Waffenrechts. Im Gegenteil haben wir eine Evaluation der letzten Waffenrechtsnovelle (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz aus 2020) sogar im Koalitionsvertrag vereinbart.
Ein Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. In meinen Augen ist ein Verbot sinnvoll, muss aber gut und zielgenau ausgestaltet werden.
Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen.
Ein Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen.