Welche Deliktrelevanz in Deutschland haben sogenannte kriegswaffenähnliche Halbautomaten? Warum werden Taten im Ausland für Verbote von Gegenständen herangezogen, welche nicht benutzt wurden?
Im Referentenentwurf werden die Taten in Norwegen und Neuseeland, sowie die Razzia gegen Reichsbürger als Begründung für ein Verbot von Kriegswaffenähnlichen Halbautomaten herangezogen.
Bei der Razzia im Dezember 2022 wurden aber keine solche Waffe gefunden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/faeser-waffenrecht-halbautomatische-waffen-1.5715652
Beim Anschlag in Norwegen wurde kein Kriegswaffenähnlicher Halbautomat verwendet, sondern eine Ruger Mini14, welche nach der neuen Definition im Referentenentwurf kein Kriegswaffenähnlicher Halbautomat wäre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschl%C3%A4ge_in_Norwegen_2011
Ebenso wurde in Neuseeland kein Kriegswaffenähnlicher Halbautomat verwendet, sondern eine optisch abgeänderte AR15, welche nach der neuen Definition im Referentenentwurf kein Kriegswaffenähnlicher Halbautomat wäre.
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/wollte-der-christchurch-killer-den-anschlag-vom-breitscheidplatz-raechen
Gibt es Taten in Deutschland nach 2003?
Sehr geehrter Herr F.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ein Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. In meinen Augen ist ein Verbot sinnvoll, muss aber gut und zielgenau ausgestaltet werden.
Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen.
Wir werden die Ausgestaltung eines möglichen Verbotes dieser Waffen sowie dessen Sicherheitsnutzen daher zu gegebener Zeit genau prüfen und konstruktiv begleiten.
Die derzeit öffentlich diskutierten Vorschläge zum Waffenrecht befinden sich allerdings noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und haben den parlamentarischen Prozess im Bundestag – und damit auch mich – noch nicht offiziell erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge